Ansprechpartner
Hallo Jungs und Mädels,
natürlich auch liebe Ellis,
habt Ihr Lust, Schießen zu lernen?
Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen den Einstieg und die Teilnahme am aktiven Schießsport zu ermöglichen, die Tradition des Schützenwesens und zukünftig den Fortbestand unseres Vereins zu
sichern. Dabei setzen wir auf spielerische und sportliche Vielfalt, Gemeinschaft und Mitverantwortung der jungen Sportschützen.
Wichtig ist uns die Betonung auf Sport, dennoch liegt für uns der Schwerpunkt für die Kinder und Jugendarbeit vor allem hier: Es macht richtig Spaß!
Was macht denn eigentlich das Sportschießen aus?
Schießen bedeutet Verantwortung, weil unser Sportgerät eine Waffe ist. Schießen bedeutet Disziplin, sich selbst, seinen Nächsten und seinem Sportgerät gegenüber. Auch wenn es anfangs schwer zu
glauben ist, Schießen bedeutet Ausdauer und in der Folge Konzentration. Ohne die innere Ruhe geht gar nichts, besonders wenn später in Wettkämpfen noch bestimmte Zeitvorgaben hinzukommen, da muss man
100% da sein: also Konzentration auf den Punkt und Nervenkraft. Na? Sind das nicht schon einige Pluspunkte? Die kann man übrigens auch im Rest des Lebens hervorragend gebrauchen.
Neben all diesen mentalen Facetten wird natürlich auch der Körper fit gemacht. Die Hand-Auge- Koordination wird geschult, auch Balance und Gleichgewicht, Kardio- und Krafttraining sind essentiell, um
gute Leistungen zu erbringen.
Sobald dies alles beherzigt wird, kann man bei Interesse alles in einen Wettkampf einbringen. Denn hier sind diese Stärken vollständig gefragt, um innerlich ruhig und locker zu werden und somit auch
Wettkampfsituationen zu meistern. Man wird sich während des Schießens seines Körpers bewusst und lernt ihn zu kontrollieren um im richtigen Moment eine "ruhige Hand" zu haben. Eine Sportart also, in
der es eigentlich nur Sieger gibt, in erster Linie den Sieg über sich selbst.
Das klingt vielleicht, als wenn es nur eine Einzelsportart ist. Aber weit gefehlt! Im Mannschaftssport addieren sich noch weitere Aspekte, welche die jungen Sportschützen Teamgeist lehren. Auch wenn
man am Schießstand in erster Linie als Einzelschütze "seinen" Wettkampf bestreitet, so bleibt doch im Hinterkopf das Bewusstsein, dass da noch die anderen Mannschaftsmitglieder sind, deren Ergebnisse
letztendlich über Sieg oder Niederlage mitentscheiden.
So stellt sich jeder vorab die Fragen: Sind wir alle gut drauf? Gibt's Probleme? Hat jemand Lampenfieber? Braucht jemand seelische Unterstützung vor und/oder während des Wettkampfes? Was tut man da?
Ist doch klar, man baut sich gegenseitig auf. Auch bei Niederlagen rückt man eher enger zusammen, denn jeder weiß ja wie schwierig es ist, auf den Punkt ein gewisses Ergebnis zu erzielen.
Kameradschaft also im wahrsten Sinne des Wortes!
Neugierig geworden? Dann kontaktiere uns einfach und komm vorbei zum Schnuppertraining. Jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat ab 17.30 Uhr sind wir für Euch da. Bitte meldet Euch unter einer der beiden Emailadressen bei uns an.
Für Euch haben wir uns fit gemacht und freuen uns, unsere Leidenschaft mit Euch zu teilen. „Wir“ sind in erster Linie Yvonne Buchholz und Susann Fellen, aber auch viele andere Vereinsmitglieder des
SSV Neuss 1962 e.V.
Wir freuen uns auf Euch
Schießen/Altersgrenzen (§ 27)
Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis.
Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:
ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm (cal. .22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie
bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner.
Voraussetzung ist jeweils, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.
Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (Jugendbasislizenz)
oder des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.
(Quelle Deutscher Schützen Bund)